A L L G E M E I N E I N F O R M A T I O N E N Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbezie- hungen zwischen Ihnen und uns, der Stöcklin Reisen AG, mit Sitz in Wettingen, Anwendung für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen oder Einzelleistungen. Bei vermittelten Leistungen Dritter, wie Pauschalreisen an- derer Veranstalter oder Einzelleistungen, z.B. Flugscheine, Billette, Mietwagen, schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab, und wir sind nicht Ihre Vertragspartei. 1. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung Ihre Anmeldung bei einem Stöcklin-Reisebüro oder einem von uns ausgewählten Reisebüro ist für Sie verbindlich. Wir können nur Buchungen über eigene oder von uns ausgewählte Reisebüros annehmen. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Für die ganze Auf- enthaltsdauer werden die am Abreisetag geltenden Preise berechnet. Die Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages hat spä- testens 14 Tage vor Abreise zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag bei oder unmittelbar nach der Buchung bezahlbar. Bei nicht fristgerechter Bezahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten ge- mäss Ziffer 2.2 und 2.3 einzufordern. 2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden 2.1 Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten oder gebuchter Nebenleistungen bis 22 Tage vor Abreisedatum, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– pro Person, höchstens CHF 60.– pro Auftrag. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annulla tionskostenversicherung gedeckt. 2.2 Annullieren Sie Ihre Reise bis 22 Tage vor dem Reiseantritt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag, zuzüglich die Prämien für die Annullierungskosten und den SOS-Schutz. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Prämien Annullierungskosten/ SOS- Schutz gedeckt. Treten Sie später von der Reise zurück, müssen wir zusätz- lich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen: 21–15 Tage vor Abreise: 10% 14– 8 Tage vor Abreise: 30% 7– 0 Tage vor Abreise, Nichterscheinen: 75% Abweichende Annullationskosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt. 2.3 Annullieren Sie Ihre Flugreise, werden nebst den Bearbeitungsgebühren und Spesen gemäss Punkt 2.2 zusätzlich folgende zwei Annullationskosten in Rechnung gestellt: a) ab Reisebestätigung bis Abreise: CHF 240.– pro Weg und b) 21–15 Tage vor Abreise: 10% 14– 8 Tage vor Abreise: 30% des restlichen Reisepreises. 2.4 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer eingeschriebenen Mitteilung bei uns oder dem vermittelnden Reisebüro; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend. 7– 0 Tage vor Abreise, Nichterscheinen: 75% 3. Annullierungskosten/SOS-Schutz Die obligatorische Annullierungskostenversicherung und der SOS-Schutz sind nicht in den Pauschalpreisen einge- schlossen und werden separat verrechnet (siehe Preis- angaben). Die detaillierten Leistungen der Versicherung entnehmen Sie bitte dem Versicherungsausweis. Sollten Sie bereits eine eigene Annullierungskostenversicherung resp. einen SOS-Schutz besitzen, können Sie anlässlich der Buchung auf diese Versicherung schriftlich verzichten. 4. Einreise, Zoll- und Gesundheitsformalitäten Im Prospekt oder der Reiseausschreibung finden Sie die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit das Reisebüro sie über die entsprechenden Vor- schriften informieren kann. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reise- unterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. 5. Stöcklin-Car / Sitzplatzzuteilung Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Ihnen zugeteilte Sitzplatz ist auf der Reisebestätigung ersichtlich. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschrie- benen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge befreundeter Firmen einzusetzen (z.B. wenn zwei Cars für eine Reise eingesetzt werden). In diesen Fällen sind Änderungen in der Platzzuteilung möglich. Unsere Cars sind Nicht- raucher-Cars. 6. Flüge Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse durchge- führt. Snacks und Getränke sind gegen Bezahlung er- hältlich. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer als den vorgesehenen Flugzeugtypen und Beizug anderer als den angegebenen Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Fluggerätes oder der Flug- gesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Sämtliche Flughafentaxen sind in den Pauschalpreisen in- begriffen. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Abgaben. 7. Programm- und Preisänderungen 7.1 Änderungen vor Vertragsabschluss Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektan- gaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospek- ten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen. 7.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben: a) nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (ein- schliesslich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebüh- ren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.) oder die Einführung einer Gebühr zur Sicherstellung der Kunden- gelder nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen; c) Wechselkursänderungen oder d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwert- steuer). Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Wir werden die Preiserhöhung bis spä- testens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu. 7.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesell- schaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorher- sehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Ände- rungen und deren Auswirkungen auf den Preis. 7.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden Führt die Programmänderung oder die Änderung einzel- ner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Ände- rung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen; b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mit- teilung vom Vertrag schriftlich (eingeschriebener Brief) zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet; c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mit- teilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdiffe- renz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner ver- einbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben). 8. Reiseabsage durch Stöcklin 8.1 Gruppengrösse Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Reisenden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nicht- erreichen dieser Teilnehmerzahl die Reise spätestens 22 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen. 8.2 Zwingende Gründe Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw., die si- chere Durchführung der Reise verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich. 8.3 In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleich- wertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausge- schlossen. 9. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise Müssen Programmänderungen während der Reise vorge- nommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Er- satzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Programmänderung einen objektiven Minder- wert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene, notwendige Programmände- rungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rück- beförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leis- tungen nicht erbracht und keine angemessene Alternati- ve geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt. 10. Reiseabbruch durch den Kunden Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unsere Hostess oder unser Chauf- feur/Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise. 11. Reiseabbruch durch Stöcklin Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Natur- katastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien usw., uns zum Abbruch der Reise zwingen, ver- güten wir Ihnen den objektiven Wert der nicht erbrachten Leistungen. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden, sofern die Wahl einer teu- reren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen hat (z.B. Linien- anstelle Charterflug). 12. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben 12.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Ver- einbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserer Hostess, unserem Chauffeur/ Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden. 12.2 Die Hostess, der Chauffeur/Reiseleiter wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet, ist Ab- hilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Hostess, dem Chauffeur/ Reiseleiter schriftlich bestätigen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstan- dung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. einge- hen und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns. 12.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Stöcklin geltend machen Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schaden- ersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wol- len, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Hostess, dem Chauffeur/Reiseleiter und allfällige Beweismittel beizu legen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach ver- einbartem Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, gehen sie allen Ansprüchen verlustig und Sie verlieren alle Ihre Rechte. 13. Haftung von Stöcklin 13.1 Allgemeines Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, so- weit es der Hostess oder dem Chauffeur/Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatz- leistung zu erbringen und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 13.2). 13.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungs- ausschlüsse 13.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen und nationale Ge- setze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so können wir uns auf diese berufen und haf- ten insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr). 13.2.2 Haftungsausschlüsse Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäum- nisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertrag- lich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen. 13.2.3 Personenschäden, Unfälle usw. Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vor behalten bleiben die Haftungsbeschränkungen in inter- nationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 13.2.1). 13.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögens- schäden usw.) Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben. Diese Haftung von uns ist auf maximal den zweifachen Reisepreis be- schränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. 13.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kredit- karten usw. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoaus- rüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dür- fen auf keinen Fall diese Gegenstände im unbewachten Car oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Dieb- stahl, Verlust, Beschädigung usw. haften wir nicht. 13.2.6 Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne Es gelten die laut Auftragsbestätigung aufgeführten Abfahrtsorte/-zeiten. Auch bei einer sorgfältigen Reise- organisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsauf- kommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen. 13.2.7 Kuren, Schönheitswochen usw. Die Medizinalkuren unterstehen ärztlicher Beaufsichti- gung, die Schönheitskuren werden unter der Aufsicht von Fachleuten durchgeführt. Wir vermitteln Ihnen diese Angebote und können daher nicht für die Ärzte, die Fach- kräfte, deren Hilfspersonen oder den Behandlungserfolg einstehen oder sonstwie eine Haftung übernehmen. 13.3 Veranstaltungen während der Reise Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Wir haften für die korrekte Erfüllung dieser Verträge oder bei Schä- digungen nicht. 13.4 Vertragliche und ausservertragliche Haftung Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die ver- tragliche wie die ausservertragliche Haftung, dies gilt insbesondere für die Haftungsbeschränkungen und die Haftungsausschlüsse. 13.5 Gepäck Das Reisegepäck wird im Kofferraum des Autocars gratis mitgeführt und muss vom Kunden mit der Firmen-Etikette versehen werden. Fahrräder, sperrige Gegenstände usw. werden separat verrechnet und müssen bei der Buchung angegeben werden. 13.6 Tiere Hunde, Katzen und andere Haustiere können grundsätz- lich nicht auf Reisen mitgenommen werden. 14. Kinderreduktion Eine Kinderreduktion auf den Hotelpreis wird nur im Zimmer mit zwei vollzahlenden Erwachsenen gewährt. 15. Sicherstellung der Kundengelder Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Pauschal reisen sind die Kundengelder im Rahmen dieses Gesetzes sicher- gestellt. 16. Ombudsmann 16.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reise- gewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei je- der Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. 16.2 Die Adresse des Ombudsmannes lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich. 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 17.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist schweizerisches Recht anwendbar. 17.2 Für Klagen gegen uns, die Stöcklin Reisen AG, mit Sitz in Wettingen, wird der ausschliess- liche Gerichtsstand Wettingen vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Wettingen einklagen. J E T Z T B U C H E N ! 83